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Kurz gesagt, ein Gesetz, eine Verordnung oder Richtlinie erlaubt oder verlangt geradezu nach einer Datenverarbeitung. Dann dürfen Daten entsprechend der jeweiligen Regelung verarbeitet werden.
Eine sehr wichtige und in der Praxis immer wieder verkannte Rechtsgrundlage ist ein Vertrag, Wann immer zwischen Personen ein Rechtsverhältnis kraft Vertrag begründet wird, ist eine Datenverarbeitung zur Durchführung dieses Vertrages erlaubt.
Ja auch das sogenannte berechtigte Interesse kann eine taugliche Rechtsgrundlage für eine Datenverarbeitung sein Was das im Einezelfall aber genau ist und inwieweit es auch berechtigte "Gegeninteressen" gibt ist meist eine spannende Frage.
Last but not least ist natürlich auch noch immer die gute alte Einwilligung in eine Datenverarbeitung eine taugliche Rechtsgrundlage. Aber sie ist mit Sicherheit nicht die beste. Denn einer Einwilligung muss eine gute und verständliche Erklärung voraus gehen, di Einwilligung muss meist schriftlich sein, freiwillig abgegeben werden und kann jederzeit auch noch mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.